Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau (IHK) - Online [Semester 1 von 3]

Der Personalexperte

Funktionsprofil:
Nur mit engagierten und motivierten Mitarbeitern kommen Firmen heute im Markt voran. Im Personalbereich werden deshalb ganz neu ausgebildete Fach- und Führungskräfte benötigt. Standen dort bisher eher administrative Aufgaben im Vordergrund, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Urlaubsplanungen, übernimmt das Personalwesen heute eine strategische Schlüsselrolle. Inzwischen sind sie hier als Führungskraft vor allem Dienstleister für Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Sie halten die Fäden in der Hand für alle betrieblichen Aktivitäten im Personal-, Sozial- und Bildungssektor. Diese anspruchsvollen Aufgaben erfordern aktuelle Kenntnisse. Der Praxisstudiengang vermittelt Ihnen das Fachwissen, das Sie im Personalwesen für leitende Positionen benötigen.

Dieser Online- Studiengang findet in Webinar-Form abgesehen von der Abschlussprüfung oder dem Abschlusstest komplett online statt. Die Prüfung können Sie bei Ihrer IHK vor Ort ablegen.
Sie hören und sehen den Trainer und seine Präsentation. Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen. Sie können auch einfach per Telefon an den Konferenzen teilnehmen.
Falls Sie einen Termin verpassen, ist das kein Problem. Alle Termine werden als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.

Lehrgangsinhalte:
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen | Arbeits-, Sozial- und Berufsbildungsrecht | Personalarbeit und-politik | Betriebliches Personalwesen | Betriebliches Sozialwesen | Personalaufwendungen und -entgelte | Personalplanung und -beschaffung | Personalführung | Personalentwicklung | Statistik.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist, mit einschlägigen Tätigkeitsbezügen im Personalwesen.

Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Prüfung die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) abgelegt sein.


Hinweis: Technische Voraussetzungen: PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll) | mindestens Microsoft Windows 10 | oder macOS 11 | oder Android 10 | oder iOS 11 | oder iPadOS 13 | Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) | Webcam (dringend empfohlen) | Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload


Das Anmeldeformular zum Lehrgang:
herunterladen

MEIN IHK- PRAXISSTUDIENGANG –Kurz mal nachgefragt:
herunterladen

Weiteres Informationsmaterial inkl. Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung und besondere Anmeldeunterlagen fordern Sie bitte beim IHK-Bildungsinstitut an.

Zielgruppe: Alle Interessenten, soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen.

Das Teilnahmeentgelt ist zahlbar in Raten.

Funktionsprofil:
Dieser Online- Studiengang findet in Webinar-Form abgesehen von der Abschlussprüfung oder dem Abschlusstest komplett online statt. Die Prüfung können Sie bei Ihrer IHK vor Ort ablegen.
Sie hören und sehen den Trainer und seine Präsentation. Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen. Sie können auch einfach per Telefon an den Konferenzen teilnehmen.
Falls Sie einen Termin verpassen, ist das kein Problem. Alle Termine werden als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.



Lehrgangsinhalte:
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen | Arbeits-, Sozial- und Berufsbildungsrecht | Personalarbeit und-politik | Betriebliches Personalwesen | Betriebliches Sozialwesen | Personalaufwendungen und -entgelte | Personalplanung und -beschaffung | Personalführung | Personalentwicklung | Statistik.

Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Prüfung die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) abgelegt sein.