Die novellierte EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt ab Mitte 2026 in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen. Anders als das bisherige Entgelttransparenzgesetz bringt die neue Regelung nicht nur Berichtspflichten mit sich, sondern tiefgreifende strukturelle Anforderungen. Unternehmen sind gefordert, Lohntransparenz aktiv herzustellen und geschlechtsneutrale Gehaltskriterien nachzuweisen. Hinzu kommen diverse Informationspflichten an Mitarbeitende, Bewerber/-innen und Aufsichtsbehörden. Dieses Seminar informiert über die gesetzlichen Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie, deren Auswirkungen und Umsetzung in die betriebliche Praxis.Einführung1. Zuständigkeiten- Bewerber- Arbeitnehmer- Paradigmenwechsel2. Grundsätzliches- Entwicklung der 3. Aktuelle Rechtslage- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)- Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)- Rechtsprechung4. Verpflichtungen im Bewerbungsverfahren5. Überblick der wichtigsten Änderungen- Auskunftsanspruch von Arbeitnehmenden- Informationspflicht über AN-Rechte6. Berichterstattung zum „Gender Pay Gap“7. Gemeinsame Entgeltbewertung8. Was sollten Arbeitgeber bereits jetzt schon tun Kernthemen: Zuständigkeiten | Entwicklung der Gesetzgebung | Aktuelle Rechtslage | Verpflichtungen im Bewerbungsverfahren | Überlick über die wichtigsten Änderungen | Berichterstattung zum „Gender Pay Gap“ | Entgeltbewertung
Zielgruppe (m/w/d): Personalabteilung, Personalleitende, Compliance-Verantwortliche
Dieses Seminar informiert über die gesetzlichen Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie, derenAuswirkungen und Umsetzung in die betriebliche Praxis. Kernthemen: Zuständigkeiten | Entwicklung der Gesetzgebung | Aktuelle Rechtslage | Verpflichtungen im Bewerbungsverfahren | Überblick über die wichtigsten Änderungen... u.v.m.
Beginn: Mo, 09.11.2026, 09:00
Ende: Mo, 09.11.2026, 13:00
Online-Lehrgang
Christiane Günnewig Tel: 02941 9747-541 guennewig@arnsberg.ihk.de
150,00 €
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