Hygienevorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie


Die gute Nachricht:

Laut NRW-Corona-Schutzverordnung vom 30.10.2020 dürfen wir auch weiterhin Präsenzveranstaltungen durchführen!

Corona hat uns weiter fest im Griff und wir alle lernen, mit der neuen Situation zu leben.
Damit wir gemeinsam auf Nummer sicher gehen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

Maskenpflicht:

Ab sofort ist auch auf dem Sitzplatz im Seminarraum eine Maskenpflicht verbindlich.

CO2-Konzentration:

Nach 20 bis 30 Minuten Veranstaltungsdauer (je nach Zahl der Anwesenden in Relation zur Raumgröße) wird gelüftet.

Die Empfehlung lautet 5 Minuten Lüftungszeit im Herbst und 3 Minuten im Winter.  

Mindestabstand:

An allen Schulungstagen ist in den Seminarräumen zwischen den Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet.
Jeder Teilnehmer erhält einen Einzeltisch.

Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Hygienevorschriften. Vielen Dank.

Wir sind sicher, wenn wir gemeinsam achtsam bleiben, die AHA-Regeln und die Hygienevorschriften befolgen,

wird es gelingen, ein Stück „neue Normalität“ in den Lehrgangsalltag einkehren zu lassen.

Denn: Weiterbildung ist und bleibt die beste Investition in die Zukunft!

Wir freuen uns auf Sie!


Ihr Team vom IHK-Bildungsinstitut