Die E-Rechnung im Kontext der Verfahrensdokumentation und der digitalen Betriebsprüfung

Webinar (Live Online Seminar)

Seit dem 01.01.2025 besteht die Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Es bestehen jedoch Befreiungs- und Übergangsregelungen. Die E-Rechnung muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Bei einer fehlerhaften E-Rechnung ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug versagt. Somit muss es einen dokumentierten Prüfprozess geben. Dabei stellt sich auch die Frage nach den steuerrelevanten Daten, die revisionssicher zu archivieren sind.
Ab dem Jahr 2027 besteht (grundsätzlich) im B2B-Bereich auch die Pflicht eine E-Rechnung zu versenden. Dabei sind die steuerrelevanten Daten der Vorsysteme, und nicht nur die E-Rechnungsdaten, revisionssicher zu archivieren. Auch ist die Frage zu klären in welcher Form dann eine Rechnungsberichtigung oder -stornierung zu erfolgen hat, wie mit rechnungsergänzenden Unterlagen (Verträgen, Stundennachweisen und Ergänzungen) zu verfahren ist.
Mit Hilfe einer Verfahrensdokumentation müssen die steuerrelevanten Prozesse dokumentiert werden um nach Jahre im Rahmen einer (digitalen) Betriebsprüfung nachvollziehbar darstellen zu können,welche Hard- und Software und welche Personen den Verarbeitungsprozess ausgeführt haben. Ein zentraler Punkt bei der digitalen Betriebsprüfung ist die Erweiterung der Prüfungsumfänge.
Dazu gehören unter anderem:
• Prüfung digitaler Kassensysteme: Die Manipulationssicherheit dieser Systeme wird verstärkt überprüft.
• E-Rechnungen und digitale Belege: Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Rechnungen wird auch deren ordnungsgemäße Handhabung intensiver geprüft. Ein Prüfung auf „Artikelebene“ ist möglich.
• Datenanalysen: Durch den Einsatz von Datenanalyse-Tools können die Finanzbehörden deutlich mehr Transaktionen und Prozesse auf Auffälligkeiten überprüfen.

Dieses Online-Seminar informiert Dich über die reine steuerrechtliche Umsetzung. Du erhältst fundiertes Hintergrundwissen für die prozessualen Schritte der E-Rechnung und der Verfahrensdokumentation, so dass Du für die künftige digitale Betriebsprüfung gewappnet bist.

Ablauf:
Das Seminar findet komplett online über Teams oder Zoom statt. Rückfragen kannst Du per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen

Kernthemen:
E-Rechnung:
Das Drei-Stufen-Modell | E-Rechnungsformate (u. a. ZUGFeRD, XRechnung und EDI) | Validierung der zulässigen Formate | Vermeidung von Fehlern bei Archivierung | Rechnungsdaten und Daten aus Vorsystemen | Ausnahmen und Übergangsregelungen | Rechnungsverarbeitungsprozesse (debitorisch und kreditorisch) | Rechnungsberichtigung vs. -stornierung | Dauerschuldverhältnisse, Anlagen und Verträge | Folgen für die Praxis aus dem BMF-Schreiben, Entwurf vom 25.06.2025
Verfahrensdokumentation und digitale Betriebsprüfung:
Aufbau der Verfahrensdokumentation und eines IKS | Beispiele und Vorgehensweise | Bestimmung digitaler Daten und Zugriffsrechte | BMF-Schreiben vom 11.03.2024 zu § 147b AO und § 158 AO | Neuregelung des Datenzugriffs & -formats | Prüfungstools und Prüfungsansätze

Zielgruppe (m/w/d):
Dieses Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen (speziell Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) und ebenfalls an Führungskräfte, die für die Einführung eines E-Invoicing-Systems im Unternehmen zuständig sind.

Seit dem 01.01.2025 besteht die Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Es bestehen jedoch Befreiungs- und Übergangsregelungen. Die E-Rechnung muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Bei einer fehlerhaften E-Rechnung ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug versagt. Somit muss es einen dokumentierten Prüfprozess geben. Dabei stellt sich auch die Frage nach den steuerrelevanten Daten, die revisionssicher zu archivieren sind. Ab dem Jahr 2027 besteht (grundsätzlich) im B2B-Bereich auch die Pflicht eine E-Rechnung zu versenden. Dabei sind die steuerrelevanten Daten der Vorsysteme, und nicht nur die E-Rechnungsdaten, revisionssicher zu archivieren. Auch ist die Frage zu klären in welcher Form dann eine Rechnungsberichtigung oder -stornierung zu erfolgen hat, wie mit rechnungsergänzenden Unterlagen (Verträgen, Stundennachweisen und Ergänzungen) zu verfahren ist.
Mit Hilfe einer Verfahrensdokumentation müssen die steuerrelevanten Prozesse dokumentiert werden um nach Jahre im Rahmen einer (digitalen) Betriebsprüfung nachvollziehbar darstellen zu können,welche Hard- und Software und welche Personen den Verarbeitungsprozess ausgeführt haben. Ein zentraler Punkt bei der digitalen Betriebsprüfung ist die Erweiterung der Prüfungsumfänge.

Kernthemen:
E-Rechnung | Verfahrensdokumentation | Digitale Betriebsprüfung

Dozent (m/w/d): Dirk J. Lamprecht, Wirtschafts- und Unternehmensberater